Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Umzugsleistungen der Service Gruppe Werner
Stand: 05.05.2025
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Einbeziehung der AGB
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge über Umzugs- und verbundene Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB dem Kunden vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurden (z.B. im Angebot, auf der Webseite) und der Kunde ihrer Geltung zugestimmt hat. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn das Unternehmen schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Widerrufsrecht
(1) Angebote sind freibleibend. Kostenschätzungen (z.B. Umzugsrechner) sind unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens (z.B. E-Mail) oder Leistungserbringung zustande.
(3) Digitale Bestätigung per E-Mail, SMS oder Link ist eine verbindliche Annahme.
(4) Widerrufsrecht für Verbraucher: Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon etc.) besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Wichtiger Hinweis zum Erlöschen: Dieses Recht erlischt vorzeitig, wenn das Unternehmen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde a) seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und b) gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Das Unternehmen wird diese Zustimmung und Bestätigung aktiv einholen, bevor mit der Arbeit begonnen wird, insbesondere bei kurzfristigen Einsätzen wie dem 24h-Notdienst.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Standard: Verladen, Transport, Entladen. Alles andere (Packen, Montage, Reinigung, Entsorgung) sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
(3) Spezialtransporte (Klaviere, Antiquitäten etc.) nach Absprache und ggf. gegen Aufpreis (§ 4).
(4) Handwerkliche Hilfe: Einfache Montagen (keine Elektroinstallationen) gegen Berechnung.
(5) Endreinigung als Zusatzleistung buchbar.
(6) Entsorgung fachgerecht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz, Kosten nach § 4.
§ 4 Preise, Mindestauftragsvolumen, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen
(1) Grundlage der Preisberechnung:
Die Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens. Sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der folgenden Sätze:
a) Personalkosten: 42,50 € pro Mitarbeiter und pro angefangene Stunde.
Erklärung: Dieser Satz deckt die Lohnkosten unserer geschulten Mitarbeiter, Sozialabgaben und einen Anteil der allgemeinen Betriebskosten ab. „Pro angefangene Stunde“ bedeutet, dass auch eine nur teilweise genutzte Stunde (z.B. 15 Minuten) als volle Stunde berechnet wird, da der Mitarbeiter für diese Zeit gebunden ist und nicht anderweitig eingesetzt werden kann.
b) Fahrzeug- und Transportkosten (Kilometerpauschale): 0,46 € pro gefahrenem Kilometer.
Erklärung: Diese Pauschale deckt die Kosten für das Transportfahrzeug (Abschreibung, Versicherung, Wartung, Kraftstoff) ab. Berechnet wird die Gesamtstrecke: Beladeadresse → Entladeadresse(n) → Rückfahrt zur Beladeadresse Als Berechnungsgrundlage dient in der Regel die schnellste Route laut Google Maps zum Zeitpunkt der Routenplanung.
c) Anfahrtspauschale: 145,00 € (fix).
Erklärung: Diese Pauschale deckt die Rüstzeiten, die Bereitstellung des Fahrzeugs und Equipments sowie die grundsätzlichen Kosten der An- und Abfahrtszeit der Mitarbeiter (unabhängig von den Kilometern) ab. Sie fällt pro Auftrag einmalig an.
(2) Mindestauftragsvolumen:
Um eine wirtschaftliche Durchführung zu gewährleisten, gilt für jeden Umzugs- oder Entrümpelungsauftrag eine Mindestberechnung von:
drei (3) Mitarbeitern für eine Dauer von vier (4) Stunden.
Erklärung: Selbst bei kleinen Aufträgen fallen feste Planungs-, Rüst- und Transportzeiten an. Diese Mindestberechnung stellt sicher, dass die Grundkosten des Einsatzes gedeckt sind. Das bedeutet, auch wenn ein Umzug z.B. nur 3 Stunden dauert oder theoretisch mit 2 Mann machbar wäre, werden mindestens (3 Mitarbeiter x 4 Stunden x 42,50 €/Std.) = 510 € Personalkosten + Kilometerkosten + Anfahrtspauschale berechnet. Einsätze mit mehr als 3 Mitarbeitern oder längerer Dauer sind selbstverständlich möglich und werden entsprechend abgerechnet.
(3) Mögliche Zusatzkosten (nicht abschließend):
Folgende Leistungen oder Umstände sind nicht im Standardpreis enthalten und können zu zusätzlichen Kosten führen, die nach Aufwand (i.d.R. zum Personalkostensatz gemäß Abs. 1a) oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden:
a) Wartezeiten: Vom Kunden verschuldete Wartezeiten (z.B. fehlender Schlüssel, kein Zugang, Kunde nicht anwesend, Verzögerungen durch andere Dienstleister des Kunden) werden zum vollen Stundensatz pro Mitarbeiter berechnet (42,50 €/Mitarbeiter/angefangene Stunde).
Erklärung: Unsere Teams arbeiten nach einem Zeitplan. Wartezeiten blockieren Personal und Fahrzeuge, die anderweitig eingeplant waren.
b) Parkgebühren / Halteverbotszonen / Strafzettel: Kann der Kunde keinen kostenfreien und nahen Parkraum sicherstellen (siehe Pflichten § 7), werden notwendige Parkgebühren oder Kosten für die Beantragung einer Halteverbotszone weiterberechnet. Eventuell anfallende Strafzettel aufgrund mangelnder Parkmöglichkeit werden ebenfalls 1:1 an den Kunden weiterberechnet.
Erklärung: Die Verantwortung für legalen und geeigneten Parkraum liegt beim Kunden. Kosten, die durch Nichterfüllung entstehen, können nicht vom Unternehmen getragen werden.
c) Schwergut-/Sperrguttransport: Für besonders schwere oder sperrige Gegenstände (z.B. Klaviere, Flügel, Tresore > 100kg, große Industriemaschinen, Kunstobjekte) kann ein Zuschlag erhoben werden, da hierfür oft spezielle Ausrüstung, mehr Personal oder besondere Sorgfalt nötig ist. Dies bedarf der vorherigen Absprache.
Erklärung: Erhöhter Aufwand und höheres Risiko rechtfertigen einen Zuschlag.
d) Entsorgungskosten: Die Entsorgung von Sperrmüll, Bauschutt oder sonstigen Abfällen wird nach Art und Menge berechnet. Üblicher Sperrmüll wird z.B. nach Kubikmeter (cbm) abgerechnet (Richtwert: 85 €/cbm). Sondermüll (z.B. Farben, Lacke, Asbest, bestimmte Elektrogeräte, Reifen) muss gesondert behandelt werden und wird nach den Vorgaben und Preisen der jeweiligen Entsorgungsfachbetriebe berechnet.
Erklärung: Entsorgung ist eine separate Dienstleistung mit eigenen Kosten, die je nach Material stark variieren.
e) Verpackungsmaterial: Über das übliche Maß hinaus benötigtes oder vom Kunden zusätzlich bestelltes Verpackungsmaterial (Kartons, Folie, Klebeband, Seidenpapier etc.) wird gesondert nach Verbrauch berechnet.
Erklärung: Nur der tatsächliche Mehrverbrauch wird berechnet.
f) Erschwernisse vor Ort: Werden bei Auftragsdurchführung unvorhergesehene Erschwernisse festgestellt, die bei der Angebotserstellung nicht bekannt waren oder nicht angegeben wurden (z.B. extrem enge Treppenhäuser, Notwendigkeit eines Außenaufzugs, sehr lange Laufwege > 50m vom Fahrzeug zur Tür, stark verschmutzte oder kontaminierte Räumlichkeiten bei Entrümpelungen), ist das Unternehmen berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (zusätzliche Zeit, zusätzliches Personal, benötigte Hilfsmittel) gesondert zu berechnen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vorab informiert.
Erklärung: Fairnessprinzip – unvorhersehbarer Mehraufwand muss abgerechnet werden.
g) De-/Montagearbeiten: Umfangreiche oder komplizierte Möbelmontagen (z.B. große Schranksysteme, spezielle Designermöbel), die über den üblichen Rahmen hinausgehen, werden nach Zeitaufwand berechnet. Einfache Montagen (Regale, Lampen etc.) gemäß § 3 Abs. 4 ebenfalls nach Zeitaufwand.
Erklärung: Nicht jede Montage ist gleich zeitaufwändig.
h) Zusatzleistungen: Alle nicht explizit im ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zusatzleistungen (z.B. spontane Endreinigung, zusätzliche Kellerräumung) werden nach Aufwand berechnet.
(4) Zahlungsbedingungen:
a) Fälligkeit: Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort nach Abschluss aller Arbeiten am Leistungstag fällig.
b) Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar, per EC-Karte oder Sofort-Überweisung (Verfügbarkeit eines mobilen Terminals vorausgesetzt) direkt vor Ort an den Teamleiter. Eine Zahlung per Überweisung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich und muss innerhalb von maximal 3 Werktagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Unternehmens gutgeschrieben sein.
c) Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen ist berechnet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine Mahngebühr von mindestens 15 € erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. Inkassokosten) bleibt vorbehalten.
d) Keine Kaution/Anzahlung: Gemäß unserer Unternehmensphilosophie wird keine Kaution oder Anzahlung vorab verlangt. Das Vertrauen in unsere Kunden steht im Vordergrund, was jedoch die sofortige Zahlung bei Leistungserbringung (Abs. 4a) umso wichtiger macht.
§ 5 Haftung des Unternehmens und Versicherung (SEHR WICHTIG!)
(1) Gesetzliche Grundhaftung: Das Unternehmen haftet für Schäden am Umzugsgut gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Umzugsverträge, insbesondere nach § 451e HGB. Die gesetzliche Grundhaftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter (cbm) Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
(2) Haftung für Pflichtverletzungen: Das Unternehmen haftet darüber hinaus für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsregelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch für außervertragliche Haftung. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
(3) Versicherungsoptionen (Wahl durch den Kunden im Vertrag festzuhalten):
a) Option 1: Höherversicherung (Zusatzkosten: 149 €): Auf Wunsch des Kunden kann eine Versicherung abgeschlossen werden, die die Haftung über die gesetzliche Grundhaftung hinaus auf bis zu 50.000 € Zeitwert erhöht. Deckt ggf. auch spezifische Risiken (z.B. Glasbruch) nach Vereinbarung. Voraussetzung: Der Kunde stellt vor Umzugsbeginn eine detaillierte Liste und/oder Fotos der versicherten Gegenstände mit Wertangabe zur Verfügung. Ohne diese Dokumentation erfolgt im Schadensfall nur die Regulierung gemäß Option 2 oder 3.
b) Option 2: Gesetzliche Grundhaftung (Standard, keine Zusatzkosten): Es gilt ausschließlich die gesetzliche Grundhaftung gemäß § 5 Abs. 1 (620 €/cbm). Für bestimmte Güter (z.B. Elektronik > 500€, Antiquitäten, Kunst, Pflanzen, Tiere) ist die Haftung ggf. weiter eingeschränkt oder ausgeschlossen, wenn keine Sondervereinbarungen getroffen wurden oder die Verpackung nicht durch das Unternehmen erfolgte.
c) Option 3: Nur gesetzliche Grundhaftung mit Rabatt (-2% auf Netto-Preis): Der Kunde wählt ausdrücklich nur die gesetzliche Mindesthaftung (620 €/cbm) und verzichtet auf jeglichen darüber hinausgehenden Schutz durch das Unternehmen. Dies wird im Vertrag gesondert schriftlich festgehalten. Der Kunde bestätigt damit, über die begrenzte Haftung aufgeklärt worden zu sein. Wichtiger Hinweis: Auch in diesem Fall bleibt die Haftung des Unternehmens für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 5 Abs. 2) bestehen und kann nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde trägt aber das volle Risiko für alle Schäden, die die 620 €/cbm übersteigen und nicht auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(4) Haftungsausschlüsse: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
a) Schäden an Gütern in vom Kunden selbst gepackten Kartons (es sei denn, äußere Beschädigung des Kartons weist auf Handlingfehler hin).
b) Schäden an hoch empfindlichen Gütern (Pflanzen, Tiere etc.), wenn kein Spezialtransport vereinbart war.
c) Verlust/Beschädigung von Bargeld, Schmuck, Dokumenten etc. (sind vom Kunden selbst zu transportieren, § 7 Abs. 5).
d) Schäden durch höhere Gewalt (§ 9).
e) Schäden durch fehlerhafte Angaben / mangelnde Mitwirkung des Kunden (§ 7).
f) Funktionsstörungen von Elektrogeräten ohne äußeren Schaden.
(5) Schadensmeldung (WICHTIGE FRISTEN!):
a) Äußerlich erkennbare Schäden: Müssen sofort bei Ablieferung, spätestens am Folgetag, schriftlich (E-Mail ausreichend) mit Beschreibung und Fotos gemeldet werden.
b) Äußerlich nicht erkennbare Schäden: Müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich (E-Mail ausreichend) mit Beschreibung und Fotos gemeldet werden.
c) Versäumnis der Fristen: Werden diese Fristen nicht eingehalten, wird gemäß § 451f HGB vermutet, dass der Schaden nicht während des Transports entstanden ist, was zum Verlust von Ansprüchen führen kann (Ausnahme: Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens).
§ 6 Pflichten des Kunden (Mitwirkung)
(1) Der Kunde muss auf besonders wertvolle/empfindliche Güter hinweisen.
(2) Bei Wahl der Höherversicherung (Option 1): Pflicht zur rechtzeitigen Übermittlung der Wertliste/Fotos (§ 5 Abs. 3a).
§ 7 Weitere Pflichten des Kunden
(1) Freien Zugang und Parkraum sicherstellen (ggf. Halteverbot beantragen; Kosten trägt Kunde).
(2) Anwesenheit (Kunde oder Vertreter) während des Umzugs zur Abstimmung und Abnahme.
(3) Empfindliche Geräte transportsicher machen (lassen).
(4) Rechtzeitige Information über alle relevanten Umstände (Stockwerke, Gewichte, Zufahrten etc.). Falsche Angaben können zu Mehrkosten führen.
(5) Wertsachen (Geld, Schmuck, Dokumente) selbst transportieren – keine Haftung durch Unternehmen.
(6) Bei Pflichtverletzung durch Kunden: Haftung für Verzögerungen/Schäden und Kostentragung (z.B. Wartezeit).
§ 8 Stornierung durch den Kunden
(1) Bei Kündigung (Stornierung) durch den Kunden kann das Unternehmen pauschalierten Schadensersatz verlangen:
a) Bis 14 Tage vorher: 10% des Netto-Auftragswertes.
b) 13 bis 7 Tage vorher: 30% des Netto-Auftragswertes.
c) 6 bis 2 Tage vorher: 60% des Netto-Auftragswertes.
d) Weniger als 48 Stunden vorher / Nichterscheinen: 90% des Netto-Auftragswertes.
Wichtig: Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Unternehmen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
(2) Alternativ kann das Unternehmen den konkret entstandenen höheren Schaden geltend machen.
§ 9 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Wetter, Streik, Pandemie etc.), die den Umzug unmöglich machen oder stark behindern, kann das Unternehmen den Termin verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Bei Rücktritt wegen höherer Gewalt: Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Keine weitergehenden Schadensersatzansprüche des Kunden. Anzahlungen für nicht erbrachte Teile werden erstattet.
§ 10 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung nur nach DSGVO/BDSG zur Vertragserfüllung, Abrechnung, Betreuung.
(2) Weitergabe nur wenn nötig (Subunternehmer, Versicherung) oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Rechte des Kunden (Auskunft, Löschung etc.) bleiben gewahrt.
(4) Foto-/Videoaufnahmen nur mit separater, ausdrücklicher Einwilligung.
§ 11 Gerichtsstand, Recht, Salvatorische Klausel
(1) Gerichtsstand: Sitz des Unternehmens (Göttingen), wenn Kunde Kaufmann, jur. Person öfftl. Rechts etc. ist. Sonst gesetzliche Regelung.
(2) Anwendbares Recht: Deutsches Recht (unter Ausschluss UN-Kaufrecht).
(3) Sollte eine Klausel unwirksam sein/werden, bleiben die anderen gültig. Unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt und wirksam ist.